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Frage: Was gibt es bei KK's (Domainübernahmen) von generischen TLD's zu beachten? (216445 Hits)
Der Transferablauf (KK) von so genannten GTLDs wurde von der ICANN (Internet Corporation For Assigned Names and Numbers) geändert. Dies betrifft somit sämtliche Domains mit den Endungen .com/.net/.org/.info/.biz/.name.

Der neue Registrar sendet eine E-Mail an den eingetragenen Domaininhaber und Admin-C (lesen Sie dazu auch: Was ist eine Transfer AUTHORIZATION Mail? ).
Diese E-Mail muss innerhalb von 2 Wochen bestätigt werden. Den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte dieser E-Mail. Diese ist in Deutsch und in Englisch verfasst und kann irrtümlich leicht als Spam identifiziert werden. Sollte diese E-Mail innerhalb dieses Zeitraumes nicht bestätigt werden, wird der Transfer abgewiesen und die Domainbestellung schlägt fehl.
Nach der Bestätigung erhält der bisherige Provider den Transferrequest. Diesem muss er zustimmen, sofern nicht einer von wenigen Gründen für eine Ablehnung gegeben ist. Derartige Gründe beschränken sich jedoch auf gerichtliche Anordnungen, Betrugsfälle oder nicht geleistete Zahlungen. Die Domain zieht daraufhin um.
Sollte der Transferversuch scheitern bleibt Ihnen die Möglichkeit sich an den Registrar an sich zu wenden oder an die übergeordnete Stelle (Verisign), welche dann Ihre Beschwerde weiterleitet. Auf Whois können Sie den Registrar ermitteln.

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